Häufige Fragen

Unsere Praxis befindet sich in den Räumlichkeiten des Loretto Krankenhauses Freiburg. Bitte begeben Sie sich zur allgemeinen Anmeldung im 1. Obergeschoss. Hier findet sich auch der Empfang unserer Praxis. Nach Erledigung der Formalitäten werden Sie aus dem Wartebereich zur Untersuchung abgeholt. Die Untersuchungsräume befinden sich im Erdgeschoß.

Nach Durchführung der Untersuchung bekommen Sie eine kleine Stärkung (Kaffee, Tee, Kuchen). Wurde die Untersuchung mit einer Sedierung (Schlafspritze) durchgeführt, müssen sie noch eine Stunde bei uns verweilen, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Danach führt der behandelnde Arzt das Abschlussgespräch und Sie bekommen den schriftlichen Befund ausgehändigt.

Wichtig! Wenn Sie eine Sedierung (Schlafspritze) wünschen, müssen Sie sich zwingend von einer Begleitperson aus der Praxis abholen lassen. Alternativ können Sie ein Taxi nehmen wenn Sie der Taxifahrer an die Haustüre bringt. Die selbstständige Verwendung eines Kraftfahrzeugs/Fahrrads oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne eine Begleitperson ist für einen Zeitraum von 12-24 h nicht gestattet.

Je nach medizinischer Fragestellung dauert die Untersuchung 30-45 Minuten. Die Erledigung der Formalitäten sowie das Abschlussgespräch nehmen weitere 10-15 Minuten in Anspruch. Im Fall einer Sedierung (Schlafspritze) müssen Sie aus rechtlichen Gründen eine weitere Stunde in unserer Praxis verweilen. Rechnen Sie also in jedem Fall mit einer (ohne Schlafspritze) bzw. zwei Stunden (mit Schlafspritze). Auch wenn wir uns stets bemühen den Zeitplan einzuhalten gelingt das nicht immer. Planen Sie einen gewissen Puffer ein.

Alle Untersuchungen werden bei Wunsch mit einer Sedierung (Schlafspritze) durchgeführt.

Wir empfehlen grundsätzlich die Durchführung einer Magen- oder Darmspiegelung mit einer Sedierung, da diese den Patientenkomfort erhöht und die Untersuchungsbedingungen mitunter deutlich verbessert. In vielen Fällen wird die Untersuchung in wachem Zustand nicht toleriert und erst durch Anwendung einer Sedierung möglich.

Bei Wunsch können wir natürlich versuchen, ob Sie die Durchführung der Untersuchung auch ohne Sedierung tolerieren. Sollte sich jedoch herausstellen, dass Sie die Untersuchung als sehr unangenehm empfinden, kann jederzeit doch noch eine Sedierung verabreicht werden.

Auch wenn Sie beabsichtigen die Untersuchung ohne Sedierung durchführen zu lassen, müssen Sie also darauf vorbereitet sein, dass eventuell doch eine Sedierung erforderlich ist.

Wichtig! Wenn Sie eine Sedierung (Schlafspritze) erhalten, müssen Sie sich zwingend von einer Begleitperson aus der Praxis abholen lassen. Alternativ können Sie ein Taxi nehmen wenn Sie der Taxifahrer an die Haustüre bringt. Die selbstständige Verwendung eines Kraftfahrzeugs/Fahrrads oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne eine Begleitperson ist für einen Zeitraum von 12-24 h nicht gestattet.

Wenn die Untersuchung ohne Sedierung durchgeführt wird besteht diese Einschränkung natürlich nicht.

Wenn Sie eine Sedierung (Schlafspritze) wünschen, müssen Sie sich zwingend von einer Begleitperson aus der Praxis abholen lassen. Alternativ können Sie ein Taxi nehmen wenn Sie der Taxifahrer an die Haustüre bringt. Die selbstständige Verwendung eines Kraftfahrzeugs/Fahrrads oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne eine Begleitperson ist für einen Zeitraum von 12-24 h nicht gestattet.

Es ist sehr hilfreich, wenn Sie uns zur Untersuchung eine Überweisung des zuweisenden Kollegen mitbringen da dieser immer eine konkrete Fragestellung für die Untersuchung zu entnehmen ist. Sollte die Überweisung am Untersuchungstag nicht vorliegen kann diese aber gerne nachgereicht werden. Die Untersuchung kann selbstverständlich trotzdem durchgeführt werden.

Für den Tag der Untersuchung erhalten Sie von uns eine Krankmeldung; in Ausnahmefällen auch für den Folgetag (Berufsfahrer, Waffenträger ect.)

Die sorgfältige Vorbereitung und Reinigung des Darms ist unabdingbare Voraussetzung für eine aussagekräftige Untersuchung. Bei verunreinigtem Darm ist eine hinreichende Beurteilung der Schleimhaut nicht möglich und kleine Befunde (z.B. kleine Darmpolypen) können leicht übersehen werden. In manchen Fällen muss die Untersuchung sogar abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Daher möchten wir Sie bitten bei der Vorbereitung Ihrer Koloskopie diese Anweisung sorgfältig zu lesen und zu beachten, um Ihnen eine optimale, gut verträgliche und aussagekräftige Untersuchung anbieten zu können.

Informationen zum Umgang mit blutverdünnenden Medikamenten finden Sie in diesem Dokument:

Patienten unserer Praxis dürfen das Parkhaus (Höhenbegrenzung 2m) des Loretto- Krankenhauses nutzen. Zwischen 10:00 und 15:00 ist das Parkhaus allerdings häufig vollständig belegt.

Kommen Sie wenn immer möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Transportscheine gibt es immer für stationäre und stationsersetzende Operationen, sowie vor- und nachstationäre Behandlung. Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Bei ambulanter Behandlung in einer Praxis (diese Situation trifft bei uns zu) dürfen Krankenbeförderungen in der Regel nicht verordnet werden. Die Krankenkassen übernehmen nur in wenigen Ausnahmefällen die Kosten. Das trifft auf Versicherte zu, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) haben oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch sowohl somatische als auch kognitive Ursachen ärztlich festgestellt und bescheinigt werden.

Versicherte müssen sich mit Ausnahme der oben genannten Fälle auf jeden Fall Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Für diese genehmigten Fahrten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: zehn Prozent, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Hinweis zur Genehmigung: Wir stellen Ihnen das erforderliche Verordnungsformular 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung“ gerne frühzeitig aus, damit Sie die Verordnung bei ihrer Krankenkasse zur erforderlichen Genehmigung des Transports vorlegen können.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Patientenflyer Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html